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November 2005 |
Service-Entgelt für E-Card ab 15. November 2005 für 2006 |
Im November 2005 fällt erstmals dieses Entgelt in der Höhe von € 10,- fürden Versicherten an. :: Maßnahmen des Dienstnehmers
:: Beitragsvorschreibung Das gemeldete Service-Entgelt wird mit der Beitragsvorschreibung für November vorgeschrieben. :: Selbstabrechner Diese haben das Entgelt mit der Beitragsvorschreibung November 2005 zu melden und mit den übrigen Beiträgen für November bis spätestens 15. Dezember 2005 zu zahlen. :: Befreiungen Befreit sind Arbeitnehmer, die bisher von der Krankenscheingebühr befreit waren, oder ein anderer Arbeitgeber die Gebühr einhebt. Den Nachweis hiefür hat der Dienstnehmer zu erbringen. Weiters sind Kinder und geringfügig Beschäftigte befreit. :: Steuerliche Qualifikation Das Service-Entgelt mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage des laufenden Bezuges, da es sich um einen Pflichtbeitrag handelt. Außerhalb eines Dienstverhältnisses kann es als Werbungskosten im Veranlagungsweg - ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag - geltend gemacht werden. Bild: © Klaus Eppele - Fotolia |
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